Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 6. August 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen

(1) Anbieter. Vertragspartner ist Druckio — ein Angebot der Nookee, Inhaber Ronny Broszinski, Altglienicker Ring 20, 15806 Zossen, Telefon 03377 3278006, E-Mail info@druckio.de, Website https://druckio.de, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE305405190 — nachfolgend „wir“, „uns“ oder „Druckio“.

(2) Geltung und Einbeziehung. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Druck-, Veredelungs- und Produktionsleistungen zwischen uns und dem Kunden. Für jeden Vertrag gilt ausschließlich die Fassung, die dem Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung in Textform zur Verfügung gestellt wurde. Ein bloßer Verweis auf die jeweils im Internet abrufbare Fassung genügt zur Einbeziehung nicht.

(3) Abwehrklausel. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

(5) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(6) Kennzeichnung. Einzelne Regelungen gelten ausdrücklich nur gegenüber Verbrauchern oder nur gegenüber Unternehmern und sind jeweils gekennzeichnet. Ohne Kennzeichnung gilt eine Regelung für beide Kundengruppen.

(7) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Kein Online-Shop. Wir betreiben keinen Online-Shop. Es gibt weder Warenkorb noch Bestellabschluss auf unserer Website. Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website und in sonstigen Werbemitteln ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Einladung, uns eine Anfrage zu senden.

(2) Anfrage. Der Kunde sendet uns eine Anfrage — über unser Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder persönlich. Die Anfrage ist unverbindlich, kostenlos und verpflichtet den Kunden zu nichts.

(3) Angebot. Auf eine Anfrage übersenden wir ein Angebot in Textform. Es benennt insbesondere Leistung, Ausführung, Menge, Preis, Versandkosten und Liefertermin, die Anforderungen an die zu liefernden Daten (§ 4 Abs. 2), die verfahrensbedingten Eigenschaften (§ 7 Abs. 2, § 8 Abs. 6), die für die jeweilige Position geltenden Toleranzen (§ 8 Abs. 4 Buchstabe d, § 9 Abs. 3), eine etwaige Vorleistungspflicht (§ 3 Abs. 4) sowie die Angabe, ob für die Position ein Widerrufsrecht besteht (§ 11 Abs. 3). Das Angebot ist 14 Tage ab Zugang bindend. Mit dem Angebot stellen wir dem Kunden diese AGB in der einbezogenen Fassung zur Verfügung, gegenüber Verbrauchern zusätzlich die Widerrufsbelehrung. Der Kunde kann bis zur Auftragserteilung jederzeit Rückfragen stellen, Änderungen verlangen oder von der Beauftragung absehen.

(4) Vertragsschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot innerhalb der Bindungsfrist in Textform annimmt (Auftragserteilung). Den Eingang der Auftragserteilung bestätigen wir unverzüglich in Textform (Auftragsbestätigung). Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb der Bindungsfrist an, erlischt es.

(5) Abweichende Auftragserteilung. Weicht die Auftragserteilung inhaltlich von unserem Angebot ab, gilt sie als neues Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt dann erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande. Nehmen wir ein solches Angebot nicht innerhalb von 5 Werktagen an, gilt es als abgelehnt; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich.

(6) Wir speichern den Vertragstext und senden dem Kunden das Angebot, die Auftragsbestätigung sowie diese AGB in der einbezogenen Fassung per E-Mail zu.

§ 3 Preise, Zahlung, Verzug

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise.

(2) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Zusätzlich fallen die im Angebot gesondert ausgewiesenen Versandkosten an. Wir liefern ausschließlich durch Versand; eine Abholung bieten wir nicht an.

(4) Vorleistung bei Individualanfertigungen. Bei Produkten, die nach individuellen Vorgaben gefertigt werden und deshalb anderweitig nicht verwertbar sind, können wir Vorkasse oder eine angemessene Anzahlung verlangen. Darauf weisen wir im Angebot hin. Daneben steht stets mindestens eine gängige und zumutbare weitere Zahlungsart zur Verfügung.

(5) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(6) Verzug. Bei Zahlungsverzug verlangen wir Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern und neun Prozentpunkten gegenüber Unternehmern.

(7) Eine Erhöhung der vereinbarten Preise innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen.

§ 4 Leistungsumfang, Druckdaten, Datenprüfung und Druckfreigabe

(1) Kein Gestaltungsanteil. Die Vorlage stellt der Kunde. Wir erstellen keine Entwürfe, gestalten keine Grafiken und konstruieren keine 3D-Modelle. Unsere Leistung beginnt mit der technischen Prüfung der gelieferten Daten. Keine Gestaltungsleistung ist die Personalisierung nach Textvorgabe: Übernehmen wir vom Kunden genannte Namen, Nummern, Texte oder Daten in eine vorhandene Vorlage — etwa bei Trikotsätzen —, gehört das zur Ausführung des Auftrags und bedarf keiner gesonderten Vereinbarung. Wirken wir darüber hinaus im Einzelfall ausnahmsweise gestalterisch mit, bedarf das einer gesonderten Vereinbarung in Textform und einer gesonderten Vergütung.

(2) Der Kunde liefert die erforderlichen Daten in dem Format und in der Qualität, die wir ihm im Angebot oder zuvor auf Anfrage in Textform mitteilen. Die so mitgeteilten Anforderungen sind Bestandteil des Vertrags.

(3) Umfang unserer Prüfung. Wir prüfen die gelieferten Daten ausschließlich auf technische Verarbeitbarkeit — Dateiformat, Farbraum, Auflösung, Beschnittzugabe und Lesbarkeit.

(4) Keine inhaltliche Prüfung. Nicht Gegenstand unserer Leistung ist die Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit, Rechtschreibung und Grammatik, Richtigkeit von Preisen, Telefonnummern, Adressen, Terminen und Maßen, gestalterische Eignung sowie rechtliche Zulässigkeit des Motivs. Dafür ist allein der Kunde verantwortlich. Erkennen wir bei der technischen Prüfung einen offensichtlichen Fehler, teilen wir dies vor Produktionsbeginn mit; eine Pflicht zur Fehlersuche besteht darüber hinaus nicht.

(5) Druckfreigabe. Vor Produktionsbeginn stellen wir auf Wunsch kostenlos eine Datenvorschau zur Verfügung. Mit der ausdrücklichen Druckfreigabe in Textform bestätigt der Kunde, dass der freigegebene Stand seinen Vorgaben entspricht. Der freigegebene Stand ist insoweit die vereinbarte Beschaffenheit.

(6) Reichweite der Freigabe. Für Fehler, die im freigegebenen Stand bereits angelegt und in der Vorschau erkennbar waren, tragen wir keine Verantwortung. Unberührt bleibt unsere Verantwortung für Fehler, die erst im nachfolgenden Produktionsprozess entstehen oder erst dort erkennbar werden — insbesondere Druck-, Material-, Weiterverarbeitungs- und Konfektionierungsfehler. Die Druckfreigabe ist keine Abnahme und kein Gewährleistungsausschluss.

(7) Grenzen der Datenvorschau. Die Datenvorschau gibt Inhalt, Anordnung und Stand des Motivs wieder, nicht jedoch die spätere Farbwirkung im Druck. Farbverbindlichkeit lässt sich nur durch einen kostenpflichtigen farbverbindlichen Proof (Andruck) erreichen.

(8) Liefert der Kunde Daten nicht vollständig oder erteilt er eine erbetene Freigabe nicht, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Produktionszeiten entsprechend.

(9) Nach erteilter Druckfreigabe sind Änderungen nur möglich, solange die Produktion noch nicht begonnen hat. Bereits angefallene Kosten können wir in Rechnung stellen, soweit sie tatsächlich entstanden sind.

(10) Der Kunde bewahrt eigene Sicherungskopien seiner Daten auf und stellt sicher, dass die gelieferten Dateien frei von Schadsoftware sind.

§ 5 Rechte Dritter, Zusicherung des Kunden und Freistellung

(1) Der Kunde räumt uns das nicht ausschließliche, auf die Auftragsdurchführung beschränkte Recht ein, die überlassenen Motive zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten und auf die beauftragten Produkte aufzubringen.

(2) Zusicherung. Der Kunde versichert, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen und dass die Motive keine Rechte Dritter verletzen — insbesondere Urheberrechte einschließlich Schriftlizenzen, Marken- und Namensrechte, Designrechte, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG) sowie wettbewerbsrechtliche Vorschriften.

(3) Enthält ein Motiv erkennbare Personen, versichert der Kunde, deren Einwilligung erhalten zu haben; bei Minderjährigen die Einwilligung der Sorgeberechtigten.

(4) Der Kunde versichert weiter, dass die Motive nicht gegen Strafgesetze verstoßen, insbesondere keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), keine volksverhetzenden (§ 130 StGB), beleidigenden (§ 185 StGB), gewaltverherrlichenden, pornografischen oder jugendgefährdenden Inhalte enthalten.

(5) Keine Prüfpflicht. Wir prüfen die überlassenen Motive nicht darauf, ob an ihnen Rechte Dritter bestehen. Eine solche Prüfung ist uns angesichts der Vielzahl der Aufträge weder möglich noch zumutbar. Eine rechtliche Beratung zur Zulässigkeit von Motiven schulden wir nicht.

(6) Erkennen wir eine Rechtsverletzung ohne Weiteres, weisen wir den Kunden darauf hin und sind zur Ausführung nicht verpflichtet.

(7) Freistellung. Wird gegen uns wegen eines vom Kunden gelieferten Motivs ein Anspruch geltend gemacht, stellt uns der Kunde von diesem Anspruch frei und ersetzt uns die zur Rechtsverteidigung erforderlichen Kosten. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

(8) Wir informieren den Kunden über eine Inanspruchnahme unverzüglich, geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und erkennen Ansprüche nicht ohne seine Zustimmung an. Der Kunde kann die Rechtsverteidigung selbst führen.

(9) Ein Freistellungsanspruch besteht nicht, soweit wir die Rechtsverletzung selbst zu vertreten haben oder soweit wir ausnahmsweise gestalterisch mitgewirkt haben (§ 4 Abs. 1) und die Rechtsverletzung auf diesem Beitrag beruht. Die Freistellung erstreckt sich nicht auf Geldstrafen und Geldbußen.

§ 6 Ablehnung von Aufträgen

(1) Wir sind nicht verpflichtet, Aufträge auszuführen, deren Motive gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Dasselbe gilt für Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, volksverhetzende, rassistische oder gruppenbezogen menschenfeindliche Inhalte, herabwürdigende Darstellungen, gewaltverherrlichende, pornografische oder jugendgefährdende Inhalte sowie Beleidigungen.

(2) Dieses Recht besteht auch nach Vertragsschluss. Wir teilen die Ablehnung unverzüglich unter Angabe des Grundes mit.

(3) Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir, soweit die Leistung nicht ausgeführt wurde. Für bereits erbrachte Leistungen können wir Ersatz verlangen, soweit der Kunde den Ablehnungsgrund zu vertreten hat.

(4) Das Ablehnungsrecht knüpft ausschließlich an den Inhalt des Motivs an, nicht an die Person des Kunden.

§ 7 Beschaffenheit — Farbe und Material

(1) Die Beschreibungen in den §§ 7 bis 9 sowie die nach § 8 Abs. 6 im Angebot benannten Eigenschaften geben die verfahrensbedingten Eigenschaften unserer Produktionsverfahren wieder. Sie bestimmen die vereinbarte Beschaffenheit (§ 434 Abs. 2 BGB). Eigenschaften, die danach verfahrensbedingt sind, stellen keinen Mangel dar. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur nach Maßgabe des Absatzes 2. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach § 15.

(2) Gegenüber Verbrauchern wird eine Abweichung von der üblichen Beschaffenheit nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens hierauf hingewiesen wurde und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 1 Satz 2 BGB). Wir setzen das so um: Jedes Angebot an einen Verbraucher enthält einen eigens überschriebenen und vom übrigen Angebotstext abgesetzten Abschnitt „Verfahrensbedingte Eigenschaften“. Darin benennen wir für das konkret angebotene Verfahren diejenigen Merkmale, die von der üblichen Beschaffenheit abweichen, und geben den Wortlaut der einschlägigen Absätze der §§ 7 bis 9 wieder. Der Verbraucher erhält dieses Angebot in Textform, bevor er seine Vertragserklärung abgibt. Bei der Auftragserteilung bestätigt er den Abschnitt durch eine eigene, allein hierauf bezogene Erklärung in Textform, die von der Annahme des Angebots im Übrigen getrennt ist. Erst mit dieser Bestätigung ist die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart. Fehlt die Bestätigung oder ist ein Merkmal in dem Abschnitt nicht benannt, gilt gegenüber dem Verbraucher insoweit die übliche Beschaffenheit; die §§ 7 bis 9 begründen dann für sich genommen keine Abweichung zu seinen Lasten.

(3) Farbabweichung Bildschirm und Druck. Bildschirme stellen Farben additiv im RGB-Farbraum dar, unsere Druckverfahren arbeiten subtraktiv, überwiegend im CMYK-Farbraum. Beide Farbräume sind nicht deckungsgleich. Eine Bildschirmdarstellung ist daher kein Maßstab für das Druckergebnis, unabhängig von der Kalibrierung. Verbindlicher Farbmaßstab ist ausschließlich ein von uns gelieferter, kostenpflichtiger farbverbindlicher Proof (Andruck).

(4) Nicht darstellbare Farben. Neon-, Leucht-, Metallic-, Gold- und Silbertöne sowie fluoreszierende Farben liegen außerhalb des CMYK-Farbraums und sind nicht reproduzierbar. Sie werden bestmöglich angenähert und wirken typischerweise matter.

(5) Sonderfarben (Pantone, HKS, RAL) lassen sich nur annähernd simulieren; eine Übereinstimmung wird nicht geschuldet.

(6) Nachdrucke. Bei Nachbestellungen und Teillieferungen aus unterschiedlichen Produktionsläufen sind Farbabweichungen verfahrens-, material- und chargenbedingt unvermeidbar. Eine farbidentische Wiederholung wird nicht geschuldet. Wer Farbgleichheit benötigt, sollte die Gesamtmenge in einem Auftrag bestellen.

(7) Materialtoleranzen. Bedruckstoffe und Rohwaren unterliegen herstellungsbedingten Schwankungen in Farbton, Weißgrad, Oberfläche, Struktur, Grammatur und Maß. Bei Naturmaterialien wie Holz und Leder sind Farb-, Maserungs- und Strukturunterschiede materialtypisch.

§ 8 Verfahrensbezogene Beschaffenheit

(1) Textildruck im DTF-Verfahren

a) Auftragende Schicht. Der Druck zieht nicht in die Faser ein, sondern liegt als fühlbare Schicht auf dem Gewebe. Die Fühlbarkeit des Motivs, ein verändertes Griffgefühl und eine leicht sichtbare Randkante sind verfahrenstypisch.

b) Waschbeständigkeit. Sie hängt maßgeblich vom bedruckten Textil ab. Der Druck erhöht die zulässige Waschtemperatur des Textils nicht. Maßgeblich bleibt das Pflegeetikett des Herstellers. Wir empfehlen: auf links waschen, Feinwaschgang, kein Weichspüler, kein Trockner, nicht direkt auf den Druck bügeln.

c) Beschichtete Textilien. Auf wasserabweisend beschichteten oder imprägnierten Stoffen — insbesondere Regenjacken und imprägnierter Funktionsbekleidung — haftet der Druck nicht zuverlässig. Wir führen solche Aufträge nur auf ausdrücklichen Wunsch aus und können weder Haftung noch Waschbeständigkeit zusagen.

d) Farbmigration. Bei dunklen Polyester- und Mischgeweben kann Farbstoff aus dem Textil in die Druckschicht wandern und diese verfärben. Das tritt teils erst mehrere Tage nach der Produktion auf und ist bei Auslieferung nicht erkennbar. Auf dunklem Polyester können wir keine dauerhafte Farbstabilität zusagen.

e) Positionierung. Sie erfolgt manuell; Abweichungen von bis zu 1 cm sind verfahrensbedingt.

(2) UV-Direktdruck

a) Kein Lebensmittel- und Lippenkontakt. Der UV-Druck ist nicht für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln und nicht für den Lippenkontakt geeignet. Bei Trinkgefäßen bedrucken wir weder Trinkrand noch Innenflächen.

b) Spülmaschinenfestigkeit können wir nicht zusagen. Wir empfehlen schonende Handwäsche.

c) Außenbeständigkeit. Ohne Schutzlaminat ist der Druck im Außenbereich typischerweise zwei bis drei Jahre farbstabil. Ein Schutzlaminat bieten wir gegen Aufpreis an.

d) Ungeeignete Kunststoffe. Auf Polypropylen, Polyethylen, Silikon und Teflon haftet UV-Tinte nicht zuverlässig.

e) Auf strukturierten oder gewölbten Oberflächen kann die Farbdeckung ungleichmäßig ausfallen.

(3) Sublimationsdruck

a) Das Verfahren funktioniert ausschließlich auf hellem Polyester beziehungsweise speziell beschichteten Oberflächen. Mit steigendem Baumwollanteil nehmen Farbintensität und Beständigkeit ab.

b) Auf Baumwolle und auf dunklen Textilien ist Sublimationsdruck nicht möglich.

c) Weiß ist nicht druckbar. Alle weißen Bereiche bleiben in der Farbe des Trägermaterials. Auf farbigem Untergrund verändern sich sämtliche Motivfarben.

d) An Nähten, Falten und in Knickbereichen kann der Farbauftrag ungleichmäßig ausfallen.

(4) Lasergravur und Laserschnitt

a) Die Gravur erzeugt ein einfarbiges Ergebnis durch Materialabtrag oder Materialveränderung. Ein Vollfarbdruck ist nicht möglich.

b) Kontrast und Farbwirkung hängen vollständig vom Material ab. Bei Naturmaterialien variiert das Ergebnis von Stück zu Stück.

c) Nicht bearbeitbar sind Materialien mit PVC, Teflon, chromgegerbtes Leder und flammhemmend ausgerüstete Materialien — bei ihrer Bearbeitung entstehen gesundheitsschädliche und geräteschädigende Gase. Bei Beistellung — wenn der Kunde eigenes Material bringt oder einsendet — teilt er die Materialzusammensetzung unaufgefordert mit.

d) Positionierung und Maß. Gravur- und Schnittposition richten wir am gelieferten Gegenstand aus. Maßgeblich ist die im Angebot genannte Toleranz. Bei unregelmäßig geformten, gewölbten oder handgefertigten Gegenständen sowie bei Beistellware kommen die Form- und Maßtoleranzen des Gegenstands hinzu. Weist das Angebot keine Fertigungstoleranz aus, gilt insoweit die übliche Beschaffenheit.

(5) 3D-Druck

a) Anisotropie. Bauteile sind quer zur Schichtrichtung deutlich weniger belastbar als längs dazu. Wir sagen keine Festigkeits- oder Dauerfestigkeitswerte zu. Für sicherheitsrelevante oder tragende Anwendungen sind unsere Bauteile ohne gesonderte Vereinbarung in Textform nicht geeignet.

b) Die Schichtstruktur ist sichtbar und fühlbar; Stützstrukturen hinterlassen Spuren. Es gelten Maßtoleranzen von ± 0,5 mm.

c) Kein Lebensmittelkontakt ohne ausdrücklich vereinbartes, zertifiziertes Material — die Schichtstruktur bildet Hohlräume, in denen sich Keime ansiedeln können.

d) Temperatur-, UV- und Chemikalienbeständigkeit hängen vom gewählten Material ab.

e) Bei gelieferten Konstruktionsdaten prüfen wir ausschließlich die Druckbarkeit, nicht die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.

(6) Weitere Verfahren

Beschreibung im Angebot. Führen wir ein Verfahren aus, das in den Absätzen 1 bis 5 nicht beschrieben ist, benennen wir dessen verfahrensbedingte Eigenschaften im Angebot. Gegenüber Verbrauchern gilt § 7 Abs. 2 entsprechend; maßgeblich ist dann der Wortlaut des Abschnitts „Verfahrensbedingte Eigenschaften“ im Angebot.

§ 9 Mengen- und Maßtoleranzen

(1) Beim Einrichten der Maschinen und im Produktionslauf entstehen unvermeidbare Ausschussstücke. Die tatsächlich gelieferte Menge kann deshalb von der beauftragten Menge abweichen.

(2) Gegenüber Verbrauchern vereinbaren wir keine Mengentoleranz. Geschuldet ist die beauftragte Menge. Eine Mehrlieferung berechnen wir nicht. Bei einer Minderlieferung erstatten wir den anteiligen Preis; daneben stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Rechte in vollem Umfang zu, unabhängig davon, wie groß die Abweichung ist.

(3) Nur gegenüber Unternehmern: Eine Mengentoleranz gilt nur, soweit wir sie im Angebot bei der jeweiligen Position ausdrücklich ausweisen. Sie beträgt höchstens 10 Prozent der beauftragten Menge nach oben oder nach unten; innerhalb dieser Grenze kann die Abweichung nicht beanstandet werden, und berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. Ausgenommen sind Einzelstücke und Aufträge, bei denen jedes Stück ein eigenes Motiv trägt — etwa Trikotsätze mit Namen und Nummern. Dort ist eine Mengentoleranz auch im Angebot nicht vereinbar; geschuldet ist die beauftragte Menge. Diese Ausnahme geht Satz 1 vor.

(4) Bei Konfektions- und Rohware gelten die Maßangaben und Toleranzen des jeweiligen Herstellers — gleich, ob wir sie liefern oder der Kunde sie beistellt.

(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind und dem Kunden keine Mehrkosten entstehen.

§ 10 Lieferzeiten, Versand, Gefahrübergang

(1) Angaben zu Liefer- und Produktionszeiten sind unverbindliche Circa-Angaben, sofern nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet.

(2) Produktionszeiten beginnen erst, wenn alle Daten vollständig vorliegen, eine erforderliche Freigabe erteilt ist und bei vereinbarter Vorkasse der Zahlungseingang verbucht ist.

(3) Bei höherer Gewalt verlängern sich Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert sie länger als sechs Wochen, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

(4) Gefahrübergang gegenüber Verbrauchern. Die Gefahr geht erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über, auch beim Versendungskauf. Das Versandrisiko tragen wir.

(5) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer über.

(6) Für unrichtige oder unvollständige Adressangaben ist der Kunde verantwortlich.

§ 11 Individualanfertigungen und Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung, die Bestandteil dieser AGB ist.

(2) Ausschluss. Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Das betrifft insbesondere Produkte, bei denen der Verbraucher ein eigenes Motiv oder eine eigene Datei zur Verfügung stellt, einen individuellen Text, Namen oder ein Datum vorgibt oder ein Sondermaß bestimmt.

(3) Kein pauschaler Ausschluss. Der Ausschluss nach Absatz 2 erfasst nur die Lieferung von Waren. Bearbeiten wir einen vom Kunden beigestellten Gegenstand, liefern wir keine Ware, sondern erbringen eine Dienstleistung; das Widerrufsrecht des Verbrauchers besteht dann und erlischt vorzeitig nur unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 4 BGB. Unveredelte Blankoware führen wir nicht. Ob für eine Position ein Widerrufsrecht besteht, geben wir im Angebot bei der jeweiligen Position an.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des auf sie entfallenden Kaufpreises unser Eigentum.

(2) Nur gegenüber Unternehmern: Wir behalten uns das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

(3) Nur gegenüber Unternehmern: Der Unternehmer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt uns bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts ab; wir nehmen die Abtretung an.

(4) Nur gegenüber Unternehmern: Bei Be- oder Verarbeitung gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Sind Dritte beteiligt, beschränkt sich unser Erwerb auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts.

(5) Werden gelieferte oder veredelte Gegenstände mit einer Sache des Kunden so verbunden, dass sie deren wesentlicher Bestandteil werden (§§ 946, 947 BGB) — insbesondere bei der Veredelung beigestellter Ware —, erlischt der Eigentumsvorbehalt. Für diese Fälle vereinbaren die Parteien Vorkasse oder eine angemessene Anzahlung.

(6) Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent, geben wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

(7) Ein Eigentumsvorbehalt zur Sicherung von Forderungen verbundener Unternehmen wird nicht vereinbart.

§ 13 Mängelhaftung und Verjährung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit sind die §§ 7 bis 9 sowie die nach § 8 Abs. 6 im Angebot benannten Eigenschaften.

(2) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung. Eine Verkürzung findet nicht statt.

(3) Gegenüber Unternehmern beträgt sie ein Jahr ab Ablieferung.

(4) Die Verkürzung nach Absatz 3 gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistig verschwiegenem Mangel, aus einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Rückgriffsansprüche in der Lieferkette. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(5) Nacherfüllung. Gegenüber Verbrauchern steht die Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung dem Verbraucher zu, gegenüber Unternehmern uns. Bei individuell gefertigten Produkten erfolgt die Nacherfüllung regelmäßig durch Neuanfertigung.

(6) Für Verbraucher ist die Mängelanzeige eine Empfehlung zur zügigen Abwicklung, keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Rechten.

(7) Keine Mängelrechte bestehen bei Fehlern, die auf gelieferten Daten, beigestellten Materialien oder einer erteilten Druckfreigabe im Rahmen des § 4 Abs. 6 beruhen, sowie bei unsachgemäßer Behandlung, Nichtbeachtung der Pflegehinweise oder natürlicher Abnutzung.

§ 14 Untersuchungs- und Rügepflicht — nur gegenüber Unternehmern

(1) Dieser Paragraph gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern. Verbraucher trifft keinerlei Untersuchungs- oder Rügepflicht.

(2) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, gilt § 377 HGB. Der Kunde untersucht die Ware unverzüglich nach Ablieferung und zeigt erkennbare Mängel unverzüglich an.

(3) Zeigt sich später ein verdeckter Mangel, ist die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung zu machen.

(4) Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen.

§ 15 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypisch eintretenden Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(4) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

(5) Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(7) Beistellware. Der Kunde stellt Material in ausreichender Menge zur Verfügung, um produktionsbedingten Ausschuss auszugleichen. Für hochwertige oder unwiederbringliche Beistellware empfehlen wir eine eigene Versicherung.

§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 17 Druckdaten, Produktionsmittel, Referenzen

(1) Wir bewahren gelieferte Druckdaten nach Auslieferung für 6 Monate auf und löschen sie danach. Eine längere Archivierung bedarf gesonderter Vereinbarung.

(2) Der Kunde ist für die eigene Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

(3) Gestaltungsdaten erstellen wir nicht (§ 4 Abs. 1). Haben wir ausnahmsweise gestalterisch mitgewirkt, besteht kein Anspruch auf Herausgabe der offenen, bearbeitbaren Dateien. Lizenzen an Fremdmaterial werden nicht mit übertragen.

(4) Von uns erstellte Produktionsmittel — Druckformen, Transferfolien, aufbereitete Gravur- und Schnittdateien, Werkzeuge — bleiben unser Eigentum, auch bei anteiliger Vergütung.

(5) Wir dürfen gefertigte Produkte ohne Nennung des Kunden und ohne individualisierende Inhalte als Muster zur Darstellung unserer Fertigungsmöglichkeiten verwenden.

(6) Nur gegenüber Unternehmern: Wir dürfen den Auftrag unter Nennung des Kunden und mit Abbildungen für eigene Werbezwecke verwenden. Der Kunde kann dem jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen; wir entfernen die Darstellung dann innerhalb von 14 Tagen. Bei erkennbar vertraulichen Aufträgen machen wir davon keinen Gebrauch.

(7) Gegenüber Verbrauchern verwenden wir Abbildungen nur auf Grundlage einer gesondert erteilten, jederzeit widerruflichen Einwilligung.

§ 18 Datenschutz

(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

(2) Enthalten gelieferte Daten personenbezogene Daten Dritter — etwa Adressdaten für Mailings oder Mitarbeiterfotos —, schließen die Parteien vor der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Aufenthaltsstaats entzogen wird.

(2) Nur gegenüber Unternehmern: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Erklärungen in Textform können per E-Mail oder per Brief abgegeben werden. Ein Telefaxanschluss besteht nicht.

(4) Verbraucherstreitbeilegung. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

(5) Für jeden Vertrag gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogene Fassung. Spätere Änderungen wirken nicht zurück.

(6) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.